Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte XXXV
Hallo Freunde,
so im letzten Post haben wir uns angeschaut was eigentlich alles keine Versammlung ist, warum sie ohne Waffen und friedlich verlaufen muss, sowie was alles Rund um eine Versammlung geschützt ist. Heute schauen wir uns an was eigentlich als Gestaltungsfreiheit zu verstehen ist, was der unterschied zwischen unter freien Himmel und in geschlossenen Räumen meint und wir schauen uns dann die Schranken für dieses Grundrecht an.
Gestaltungsfreiheit
Wenn wir uns die Versammlungsfreiheit anschauen, dann haben wir eine gewisse Gestaltungsfreiheit gegeben, hinsichtlich der Versammlungsplanung und der Versammlungsdurchführung. Dabei herrscht eine Freiheit darüber an welchen Ort die Versammlung stattfindet zu welcher Zeit diese auf welche Art abgehalten wird und wie der Ablauf dieser Versammlung ist. Dazu kommt auch die Freiheit den Inhalt die die verwendeten Mittel der Meinungsbildung zu bestimmen, zum Beispiel wenn es um Fahnen, Plakate und Banner geht. Daraus ergibt sich dann auch die Form der Versammlung, ob es eine Demonstration mit Rednerpult ist oder ein Demozug. Wichtig sind auch der freie Zugang und die freie Abreise zur Versammlung. Dazu kommt auch die Freiheit über die Entscheidung zur Teilnahme. Es steht jedem Frei auch nicht an einer Versammlung teilzunehmen.
Der unterschied zwischen unter freien Himmel und in geschlossenen Räumen
Wenn man an Versammlungen denkt, dann kommt oft der Begriff unter freien Himmel auf. Dabei ist aber nicht gemeint das es eine Überdachung gibt, sondern dass es eine Umgrenzung gibt oder nicht. Wegen der fehlenden seitlichen Begrenzung kommt es zu einem höheren Gefährdungspotential. Alleine dadurch, dass die Veranstaltung keine Eingrenzung nach links und rechts hat. Wichtig ist, dass das Versammlungsrecht Polizeifest ist. Die Polizei kann nicht einfach auf Grundlage des Polizeirechts oder der Straßenverkehrsordnung die Versammlung verhindern. Ein Gesetzesvorbehalt unterliegt Artikel 8 II GG. Zum unterschied gibt es bei Versammlungen in geschlossenen Räumen keinen Gesetzesvorbehalt. Hier gelten als Schranken nur der Schutz kollidierenden Verfassungsrechts. Außerdem ist es möglich eine Beschränkung kraft Gesetzes zu ermöglichen.
Verfassungsrechtliche Schranken
So und nun sind wir an dem Punkt, wo gibt es Verfassungsrechtliche Schranken die die Versammlungsfreiheit einschränken und so einen Eingriff darstellen. Wichtig ist dabei, dass wir in Versammlungen unter freien Himmel und in geschlossenen Räumen unterscheiden müssen. Bei Versammlungen unter freien Himmel kann es zu Eingriffen aufgrund formell-gesetzlicher Regelungen kommen, klassisch dem Versammlungsgesetz oder dem Bannmeilengesetz, zum Beispiel bei dem es darum das keine politischen Versammlungen rund um die Verfassungsorgane stattfinden dürfen, um ihre Arbeitsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen. Eine andere Form von Eingriff kann durch einen Verwaltungsakt geschehen, der auf eine Rechtsverordnung zurückgreift. Zum Beispiel wenn die Verwaltung die Möglichkeit hat durch ein formelles Gesetz ein Versammlungsverbot auszusprechen, wie wir es während Corona hatten. Versammlungen in geschlossenen Räumen kennen weniger Eingriffe von Seiten des Staates. Hier ist es nur möglich eine Versammlung einzuschränken, um ein kollidierendes Schutzrecht einzuhalten, im Sinne von praktischer Konkordanz. Zum Beispiel die Abwägung der Teilnehmerzahl in Hinsicht auf den Brandschutz, wo es zu einer Abwägung mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kommt. Wichtig ist, es braucht für einen solchen Eingriff eine gesetzliche Grundlage, bevor die Veranstaltung stattfindet.
Damit haben wir uns das alles einmal angeschaut, was mit der Versammlungsfreiheit zu tun hat. Im nächsten Post werden wir uns dann die Berufsfreiheit anschauen, das vorletzte Thema dieser Serie, die inzwischen über 30 Posts umfasst. Also wird es weit mehr als einen Monat dauern bis dieser Post erscheinen wird, nachdem ich ihn geschrieben habe. Zur Information, heute ist der 11.01.2026 um 4 Uhr morgens. Grüße aus der Vergangenheit. Inzwischen umfasst diese Serie 37 Seiten und knapp 16000 Wörter.
Er macht einfach so seinen Doktor in Staatswisschenschaft.^^
Der Umfang geht immerhin in den Umfang einer Bachelorarbeit.
Der Unterschied zwischen unter freiem Himmel und Räumen sehe ich auch so, wo genau zieht die Grenze?
Man benötigt für einen Raum vier Wände und eine Tür. Das wars. Wobei diese Wände eine feste Struktur sein müssen, also ein Bauzaun auf einem Platz reicht nicht dafür. Wenn man jetzt aber ein entsprechendes Festzelt aufstellt, haben wir wieder kein freien Himmel. Theoretisch könnte auch ein ummauerter Hof als Raum gelten.