Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte XXXII

Hallo Freunde,
nachdem wir uns im letzten Post die Schutzbereiche der Wissenschaftsfreiheit und Kunstfreiheit angeschaut haben, machen wir heute weiter mit den Eingriffen und verfassungsrechtlichen Rechtfertigungen. Danach haben wir noch drei Themenbereichen in dieser Serie vor uns. Hier kann man wieder sagen das wir einen weiten Eingriffsbereich haben, das beschreibt es schon einmal ganz gut. Wir schauen uns dafür aber näher die verfassungsrechtliche Rechtfertigung an.

Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Wenn wir uns die Verfassungsrechtliche Rechtfertigung anschauen, haben wir bei den Schranken, also den Eingriffen in diese beiden Grundrechte, wieder mit unterschiedlichen Aspekten zu tun, weshalb wir sie noch einmal aufteilen in die Wissenschaftsfreiheit und die Kunstfreiheit. Bei der Kunstfreiheit haben wir hier eine Schranke, wenn andere Grundrechte dritter Betroffen sind. Bei der Wissenschaftsfreiheit haben wir ein paar andere Punkte. So ist hinsichtlich der Lehre wichtig, dass eine Treue zur Verfassung gefordert ist, es darf kein Missbrauch passieren, dass die Lehrfreiheit genutzt wird um gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht wird. Ansonsten ist gibt es keinen weiteren Gesetzesvorbehalt. Es gibt nur eine Einschränkung, wenn verfassungsimmanente Schranken wie die Grundrecht Dritter betroffen sind. Und dann schauen wir uns einmal die Schranken dieser Schranken an, also wo es zu einer Einschränkung der Eingriffe kommt. Praktisch haben wir hier das Ziel der praktischen Konkordanz, also der gegenseitigen Optimierung zwischen kollidierenden Grundrechtsgewährleistungen. Hier muss jedes Mal ein Einzelfall betrachtet werden und eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung geschehen. Eine alternative Prüfungsmethode gibt es nicht.

Nachdem wir uns jetzt endgültig mit der Wissenschaftsfreiheit und Kunstfreiheit beschäftigt haben, haben wir den Artikel 5 GG fertig angeschaut. Wir haben jetzt noch drei große Blöcke vor uns, wobei die Versammlungsfreiheit und die Berufsfreiheit hierbei die letzten Grundlagen bilden. Danach schauen wir uns noch einen weiteren Part an, aber da dürft ihr euch überraschen lassen. Ich meine diese Serie geht jetzt schon über einen Monat und sie ist noch nicht fertig. Ich bin gespannt ob ich noch einmal eine längere Serie zusammen bekomme.



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