Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte XIII

Hallo Freunde,
in den nächsten vier Posts schauen wir uns einmal den Aufbau der Verwaltung und speziell der Gefahrenabwehr näher an. Ich meine ich komme aus der Gefahrenabwehr und studiere das auch, dadurch habe ich damit halt eine Menge zu tun. Fangen wir gleich einmal an, schauen wir uns an wie die Verwaltung allgemein aufgebaut ist.

Doppelte Gewaltenteilung

Wir haben im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit bereits über die horizontale Gewaltenteilung geredet, also die Aufteilung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative. Dies ist aber nicht die einzige Gewaltenteilung die wir in Deutschland kennen. Es gibt noch die Vertikale Gewaltenteilung. Die Aufteilung in Bund, Länder und Kommunen, die jeweils eigene Aufgaben wahrnehmen. Man muss an dieser Stelle auch erwähnen, dass diese Ebenen auch auf private Organisationen zurückgreifen um ihre hoheitlichen Aufgaben wahrzunehmen. So greifen die Kommunen auf Hilfsorganisationen im Rettungsdienst zurück, die Länder auf die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und der Bund auf diese Hilfsorganisationen im Zivilschutz. Ziel dieser Gewaltenteilung ist es Machtmissbrauch zu erschweren und gleichzeitig die staatliche Macht auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Dadurch erzeugt man auch eine gewisse Handlungsfähigkeit, man muss nicht auf eine Anweisung aus Berlin warten, sondern kann vieles Lokal vor Ort regeln und auch an die Situation vor Ort anpassen.

Es gibt nicht den Staat

Wenn man jetzt an den Staat an sich denkt, dann denkt man an etwas großes Ganzes. Aber effektiv gibt es nicht den Staat. Es sind verschiedene eigenständige Rechtsträger. So gibt es Gebietskörperschaften und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Diese bilden zusammen das, was wir als Staat bezeichnen. Wobei nicht alle hoheitlichen Aufgaben am Ende auch von staatlichen eigenenständigen Rechtsträgern durchgeführt werden, sondern auch im Rahmen von Gesetzen an privat Dritte übertragen werden können wie zum Beispiel der Rettungsdienst. Man unterscheidet dabei aber in zwei Arten von Staatsverwaltung. Die Unmittelbare Staatsverwaltung bilden Bund und Länder als Träger. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Ministerien und nachgelagerte Geschäftsbereiche wie z.b. Ämter, z.b. das Finanzamt. Aber auch die Polizei. Auf der anderen Seite haben wir die Mittelbare Staatsverwaltung, bei der man verschiedene Körperschaften des Öffentlichen Rechts hat. Wobei man hier wieder unterscheiden muss in die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, also die Kommunen, als Zusammenschluss der dort lebenden Menschen und Personal- und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die einen Zusammenschluss von Menschen zu einem bestimmten Zweck bilden. Zum Beispiel das Bayerische Rote Kreuz, meinen Dienstherren, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Auftrag verschiedene soziale Dienstleistungen und Teile der Gefahrenabwehr zu stellen, gegründet wurde. Auf der anderen Seite kennen wir in der Mittelbaren Staatsverwaltung auch noch die Anstalten des Öffentlichen Rechts, die anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts, kein Zusammenschluss von Menschen sind, sondern eine Aufgabe übertragen bekommen haben. Zum Beispiel das Technische Hilfswerk das eine Anstalt des Zivilschutzes ist oder die Sparkassen, als Anstalten des öffentlichen Rechts die eine Grundversorgung mit Finanzinfrastruktur ermöglichen. Die dritte Form der Mittelbaren Staatsverwaltung sind dann noch die Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dabei handelt es sich um Stiftungen, die öffentliches Vermögen verwalten. Z.b. gibt es eine Stiftung die die Bayerischen Schlösser verwaltet. Viele dieser Stiftungen sind beim Untergang der Monarchien in Deutschland aus dem Besitz der Monarchen heraus entstanden. Wichtig ist an dieser Stelle, das theoretisch jeder dieser Ebenen Teil des Staates ist. So können theoretisch alle Beamte beschäftigen, auch wenn es viele nicht machen.

Nachdem wir uns jetzt einmal angeschaut haben wie der Staat aufgebaut ist, schauen wir uns in den nächsten Posts einmal den Aufbau der Gefahrenabwehr an. Wir fangen auf der Bundeseben an.



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