Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte X
Hallo Freunde
Heute schauen wir uns einmal das Vorletzte im Artikel 20 GG definierte Staatsprinzip an. Den Sozialstaat, nachdem wir uns im Post davor den Bundesstaat angeschaut haben.
Sozialstaat allgemein
Wir fangen nun einmal mit dem ersten Thema des Sozialstaatsprinzip an. Dem Sozialstaat allgemein und was darunter verstanden wird, da man den Begriff Sozialstaat im Einzelnen nur schwer definieren kann. Man redet bei einem Sozialstaat von der Aufgabe des Staates erträgliche Lebensbedingungen herzustellen. Dies wird durch die Sicherung des Existenzminimums gewährleistet und die Daseinsvorsorge. Bei der Daseinsvorsorge geht es darum das Allgemeinwohl gleichmäßig zu fördern und eine Teilhabe an Leistungen und Einrichtungen sicherzustellen.
Soziale Sicherheit
Der erste große Aspekt des Sozialstaats zur Sicherstellung des Existenzminimums ist die Soziale Sicherheit. Dabei ist quasi eine Absicherung gegen die Risiken des Lebens gemeint und so zu verhindern, dass man komplett abstürzt, wenn das Leben halt läuft, wie es läuft. Wir reden hier von der Absicherung vor Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit und vor Erwerbs- und Berufslosigkeit. Dies wird durch die klassischen Sozialversicherungen ermöglicht, die so ihre Existenz auf das Grundgesetz berufen können.
Soziale Gleichheit
Der zweite Aspekt ist die soziale Gleichheit, damit ist gemeint das gleichwertige Lebensbedingungen erzeugt werden. Dies ist die Grundlage einer größtmöglichen Chancengleichheit. Dies wird durch die Unterstützung und den Schutz der sozial Schwachen realisiert. Mechanismen dafür sind klassisch der Schaffung von sozialem Wohnraum, Gewährung von Wohngeld, die staatliche Subventionierung von Grundnahrungsmittel, z.b. durch die verminderte Mehrwertsteuer und eine sozial gerechte Lasten- und Steuerverteilung. Dabei ist gemeint, dass es eine progressive Steuerlastverteilung gibt.
Soziale Freiheit
Bei der sozialen Freiheit handelt es sich um eine Begrenzung der Freiheitsgrundrechte zum Schutz abhängiger Schutzpositionen, also von Menschen die von anderen Abhängig sind. Dies sind Arbeitnehmer, Mieter, Pächter und Verbraucher, die durch ihr Bedürfnis nach z.b. Wohnraum auf die Vermieter angewiesen sind. Durch die Eingriffe in die Privatautonomie, wird die soziale Freiheit garantiert. Dies geschieht durch sozial gerechtfertigte begrenzte Einschränkungen dieser Privatautonomie.
So und damit haben wir es fast geschafft. Wir haben jetzt im nächsten Post noch das Rechtsstaatsprinzip vor uns und dann haben wir es auch schon geschafft mit den Staatsprinzipien.
Und hier ist wichtig zu betonen, auch wenn es in das Reich der Meinungen übergeht, dass dies wichtige Errungenschaften der Arbeiterklasse sind, die es zu verteidigen gilt. Der Angriff auf die Errungenschaften der Arbeiterklasse und die Vorzüge des Sozialstaats, die wir aktuell in Bezug auf Bürgergeld, Recht auf Teilzeit, Krankengeld etc. erleben sind erschreckend. Und noch erschreckender ist die relative Ruhe der Gewerkschaften diesbezüglich.