Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte VII

Hallo Freunde,

nachdem wir uns im letzten Post die Republik angeschaut haben und uns mit der Frage beschäftigt haben ob eine Republik eine Demokratie ist, beschäftigen wir uns heute mit dem Thema der Demokratie. Um genau zu sein werden wir uns jetzt mit den Grundlagen der Demokratie anschauen und im nächsten Post dann die Wahlgrundsätze und verschiedene weitere Grundlagen der Demokratie.

Grundlagen der Demokratie

Wenn wir uns die Demokratie anschauen, dann bedeutet dieser Begriff Volksherrschaft. Damit ist die Volkssouveränität gemeint, also das alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und es keine andere Legitimitätsgrundlage gibt. Dabei ist gemeint das diese Ausübung der Staatsgewalt über verschiedene Wege ausgeübt. So ist eine Ausübung durch besondere Organe der Staatsgewalt möglich, zum Beispiel durch gewählte Ämter. Des Weiteren ist die Ausübung durch Wahlen und Abstimmungen möglich. Wahlen sind dabei Personalentscheidungen, also klassisch Bundestagswahlen. Abstimmungen sind Sachentscheidungen. Hier haben wir die klassischen Volksentscheide. Diese gibt es aktuell auf Kommunal und Landesebene in vielen Ländern, aber durch diese Formulierung im Grundgesetz ist es möglich auch auf Bundesebene Volksentscheidungen durchzuführen. Dies ist aber unter Verfassungsrechtlern durchaus umstritten. Eine wichtige Eigenschaft der Definition der Ausübung der Volkssouveränität durch Wahlen und Abstimmungen bedeutet das eine Volksvertretung vorhanden sein muss, um den Willen der Wähler zu repräsentieren und gleichzeitig müssen diese periodisch neu gewählt werden, um sich der Änderung des Wählerwillens anzupassen.

Wer ist das Volk

Wir reden hier von der Volkssouveränität und dabei kommt die Frage auf, was ist damit eigentlich gemeint? Wenn man ins Grundgesetzt schaut, dann findet man im Artikel 116 I GG eine Definition des Begriffs Volk. Dabei besteht das Deutsche Volk aus den deutschen Staatsangehörigen und den Statusdeutschen. Deutsche Staatsangehörige muss ich nicht näher erklären. Aber Statusdeutsche dürfte wenigen etwas sagen. Dabei handelt es sich um Flüchtlinge und Vertriebene Deutscher Staatsangehörigkeit, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden. Diese Gruppe wurde aufgenommen, da man damals viele Flüchtlinge und Vertrieben aus dem Osten hatte, die aber nicht Staatsbürger der jeweiligen Bundesländer waren. Die letzte große Relevante Gruppe die davon betroffen war, waren die Spätaussiedler aus den ehemaligen Sowjetstaaten. Hier kommt aber auch ein anderes Problem auf. Was ist, wenn jemand auf Grundlage falscher Unterlagen die Deutsche Staatsbürgerschaft als Volksdeutscher erhalten hat? In Artikel 116 I GG ist definiert, dass die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgenommen werden kann. Hier hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Staatsangehörigkeit auf Grundlage falscher Informationen erteilt wurde und damit von Anfang an als nichtig angesehen wird. Wichtig ist hier, dass der Begriff Volk keinen ethischen, kulturellen oder religiösen Faktor umfasst.

Nachdem wir uns diese Themen angeschaut haben, was eine Demokratie ist und was eigentlich als Volk definiert ist, schauen wir uns im nächsten Post ein paar Themen an. Und zwar die Wahlgrundsätze und ein paar andere Grundsätze der Demokratie. Sowie die Politische Freiheit und Gleichheit aller Menschen.



0
0
0.000
0 comments