Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte IX
Hallo Freunde
Inzwischen sind wir beim neunten Post dieser Reihe und ich habe das Gefühl es werden noch einige weitere. Ich habe jetzt etwa 2 von 15 Seiten Skript verarbeitet, also es gibt noch eine ganze Reihe an Posts die entstehen, also es kann sein das ich diesen Post bereits zwei Wochen bevor er veröffentlicht wird geschrieben habe. Heute schauen wir uns einmal den Bundesstaat als Staatsprinzip an.
Was bedeutet Bundesstaat
Wenn wir uns den Begriff Bundesstaat anschauen, dann heißt es das wir einen Staat haben der aus mehreren Gliedstaaten besteht. Hierbei sind die Gliedstaaten nicht voll souverän, sondern in einem gewissen Rahmen vom Bundesstaat abhängig. Dabei reden wir von zwei Arten von Bundesstaaten. Dem föderalistischen Bundesstaat, bei dem die Kompetenzen möglichst weit auf Ebene der Gliedstaaten angesiedelt sind. In Deutschland zum Beispiel sind die Bereiche Bildung, Katastrophenschutz und Polizei auf Ebene der Gliedstaaten angesiedelt. Die Gliedstaaten haben eine Vielzahl an Kompetenzen. Ein anderes Beispiel sind die USA die eine starke Kompetenzballung auf Ebene der Gliedstaaten besitzen. Bei einem unitarischen Bundesstaat wie Österreich ist es anders. Hier ist eine Kompetenzballung auf Ebene des Bundesstaats charakteristisch. So ist in Österreich die Polizei auf Bundeseben organisiert, als ein Beispiel.
Bundesstaat im Grundgesetz
So nachdem wir uns einmal das Staatsprinzip des Bundesstaats allgemein angeschaut haben, schauen wir uns dieses Staatsprinzip speziell auf das Grundgesetz gemünzt an. Hierbei haben wir einen zweigliedrigen Bundesstaatsbegriff. Wir haben den Bund als Gesamtstaat und die Bundesländer als Gliedstaaten. Sowohl der Bund als auch die Bundesländer müssen die drei Elemente eines Staats, Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt vorweisen. Es ist aber wichtig, dass es keinen Bestandschutz der Bundesländer gibt. Theoretisch kann man alle Bundesländer zu zwei zusammenfassen und würde die Vorgabe des Bundesstaats immer noch erfüllen. Also die Fusion von Bundesländern oder ihre Teilung ist möglich, ein Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland ist aber in der Logik des Grundgesetzes nicht möglich. Wichtig ist auch das die Homogenitätsklausel gilt. Also das die Verfassungen der Länder fundamental dem Grundgesetz entsprechen müssen und damit auch ihm nicht widersprechen dürfen. Und zu guter Letzt ist wichtig das die Bundesländer völkerrechtlich nicht Souverän sind. Sie können zwar internationale Verträge abschließen, dies passiert aber nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch den Bundesstaat.
So wir haben den Bundesstaat auch schon wieder durch. Als nächstes werden wir uns einmal das Staatsprinzip des Sozialstaats anschauen, was wichtig ist, da dadurch viele Themen wie zum Beispiel Mieterschutz als Einschränkung des Grundrechts des Eigentums festgeschrieben wird und das Eben in einem Staatsprinzip das sich nicht entfernen lässt, solange das Grundgesetz gilt.
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