Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte IV
Hallo Freunde,
nachdem wir uns in den letzten Posts angeschaut haben wie das Grundgesetz geschrieben wurde, wie die Wiedervereinigung realisiert wurde und uns schonmal ein paar Artikel näher angeschaut haben, schauen wir uns heute einmal an welche Rolle das Grundgesetz in unserem Staat einnimmt.
Grundgesetz als Grundbaustein des Staates
Zuerst muss man sich einmal anschauen was im Grundgesetzt definiert wird. Und zwar den Aufbau unseres Staates. Dies ist auch eine essentielle Rolle einer Verfassung, sie konstruiert den Staat. Also sie ist quasi der Bauplan eines Staates und gibt an, wie seine Strukturen aufgebaut sind. Und genau das regelt das Grundgesetzt. Es strukturiert unseren Staat und beschreibt die Grundlegenden Strukturen dessen. Jedes Gesetz und jede Verordnung in der Rechtsordnung des Grundgesetztes leitet seine Geltung am Ende vom Grundgesetzt ab. Also jede Amtshandlung eines kleinen Beamten im Ordnungsamt hat am Ende seine Legitimierung im Rahmen des Grundgesetzes, auch wenn eine Menge Schritte dazwischen liegen. Der Maßstab für diese Verfassungsrechte, auf denen unser Rechtssystem aufbaut, orientiert sich am inhaltlichen Maßstab der in Artikel 20 III GG definiert wird. Und hier steht einfach nur
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Zusammengefasst kann man sagen, dass Grundgesetz hat eine rechtskonstruktive Funktion, also es bildet die Grundlage für die restliche Rechtsprechung, es hat eine konstruktive Funktion, also schafft den Staat und eine organisatorische Funktion, die vorgibt wie dieser Staat organisiert ist und funktioniert.
Werteordnung des Grundgesetzes
Es ist umstritten ob das Grundgesetz auch eine Werteordnung beinhaltet und wie diese zu verstehen ist. Also ob man zum Beispiel aus dem Grundgesetz heraus ablesen kann, ob man es eine christliche Auslegung besitzt oder nicht. Wenn man sich nun anschaut, was das Bundesverfassungsgericht dazu gesagt, um genauer zu sein 1958, dann wurde dies auch bejaht. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt dass das Grundgesetz in erster Linie Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat darstellen. Die Grundrechtsbestimmungen verkörpern eine objektive Werteordnung die für alle Bereiche des Rechts gelten. Dadurch gilt diese Definition auch Mittelbar auf das Zivilrecht, da dieses seine Gültigkeit vom Grundgesetz ableitet.
Nachdem wir uns jetzt einmal das Grundgesetz an sich angeschaut haben, schauen wir uns ab dem nächsten Post die Staatsstruktur und ihre Staatsprinzipien näher an.
Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte – Einschub
Hallo Freunde,
beim durchgehen des ganzen habe ich festgestellt, dass ich einen Themenblock übersprungen habe der sich mit der Werteordnung beschäftigt. Dies holen wir heute hier einmal nach, deshalb kommt es kurz zu einem Bruch mit dem Artikel davor und danach.
Wie ist das Grundgesetz geschrieben?
So und dann schauen wir uns einmal an wie das Grundgesetz geschrieben ist. Dabei stellt man fest, dass es in seinen zentralen Passagen, die die Grundlage des Grundgesetztes bilden, sehr knapp, eigentlich schon lakonisch formuliert ist. Das Grundgesetz sagt nur was es schützen will und was es konstituieren will. Es liefert aber keine Definitionen was eigentlich mit den Begriffen gemeint ist. Dadurch kann sich das Grundgesetz der Zeit anpassen, da es nur sagt das etwas geschützt ist und existieren muss, aber nicht was damit gemeint ist. Der Staat hat so nicht die Aufgabe und das Recht vorzugeben was unter diesen Grundrechten zu verstehen ist. Er garantiert Rechte, die die Bürger dann mit Leben füllen müssen. Dabei ermöglicht die Struktur des Grundgesetzes dadurch, solche Änderungen mit einer einfachen Mehrheit, statt einer 2/3 Mehrheit durchzuführen. Dies ist zum Beispiel bei der Ehe für alle passiert, als man das Institut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet hat. Im Grundgesetz heißt es nur die Ehe ist geschützt, aber es ist nicht definiert, wer zu einer Ehe gehört.
So nachdem wir uns dieses Thema noch einmal angeschaut haben, geht es dann im nächsten Post wieder weiter wie gewohnt mit den Staatsprinzipien. Heute ist es einmal ein kürzeres Thema, aber da alle anderen Teile der Reihe bereits fertig sind, habe ich mich dazu entschieden sie in einen eigenen Post zusammen zu fassen. Ich werde die Reihe auch nochmal durch zwei Posts zu besonderen Ereignissen unterbrechen, die sich jähren, aber ansonsten wird es hier die nächsten Wochen um dieses Thema gehen. Im Anschluss wird es relativ nahtlos mit PSNV und Arbeitsschutz weitergehen. Ich weiß nicht wann wieder andere Themen groß kommen, aber ich schreibe einfach darüber, was mich gerade beschäftigt. Und nachdem diese gesamte Artikelreihe aus mehreren zehntausend Wörtern besteht, lässt sie sich nur schwer in einen Post zusammenfassen. Sind wir ehrlich, wer liest wirklich aufmerksam einen Artikel mit 10000 Wörtern? In dem Sinne, schönen Tag noch.