Staatsaufbau, Grundgesetz und Grundrechte I

Hallo Freunde,

im Rahmen meines Studiums habe ich gerade den Spaß mich mit dem Grundgesetz, dem Staatsaufbau und den Grundrechten auseinandersetzen darf. In Vorbereitung auf die Prüfung und um mich tiefer mit dem Thema zu beschäftigen, werde ich daraus eine Postreihe erstellen, wenn Fragen entstehen, einfach stellen, da die Posts am Stück geschrieben werden, kann ich nicht im nächsten Post darauf eingehen, sondern werde es in Kommentaren machen. Wenn ihr Fehler findet, weißt mich bitte darauf hin. Heute werden wir uns einmal mit der Geschichte des Grundgesetztes auseinandersetzen.

Was vor dem Grundgesetz passiert ist

Wenn man sich anschaut wo das Grundgesetz herkommt, dann stellt man fest das es nicht im luftleeren Raum entstanden ist, sondern in Westdeutschland der Nachkriegszeit. Damals gab es bereits 11 Bundesländer mit eigenen Parlamenten, Verfassungen und Regierungen. Über diesen standen die drei Gouverneure der westlichen Siegermächte. Diese beschlossen das es wieder an der Zeit wäre, einen neuen Deutschen Staat in ihren Besatzungszonen zu bilden. Die Verfassung dafür sollten sich die Deutschen selbst schreiben.

Der Parlamentarische Rat

Diese neue Verfassung und damit die Grundlage für den neuen Staat sollte im Rahmen des Parlamentarischen Rats geschrieben werden. Dieser wurde zwar nicht direkt gewählt, aber durch die Parlamente gewählt. Also haben wir hier eine indirekte Legitimation. Der Parlamentarische Rat bestand aus 65 Mitgliedern, darunter 4 Frauen, den sogenannten Müttern des Grundgesetzes. Diese haben sich Regelmäßig getroffen um die neue Verfassung zu schreiben. Wesentliche Bestandteile dieser neuen Verfassung wurden auf dem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10. August bis 23. August 1948 geschrieben. Hier kann man heute noch die Räume besuchen, der Vorteil war, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats hier nicht beeinflusst werden konnten durch Dritte. Auf eine Insel ist eben niemand anderes gekommen.

Voraussetzungen für Inkrafttreten

Damit diese neue deutsche Verfassung, das Grundgesetz, Inkrafttreten treten konnte, musste der Parlamentarische Rat sie beschließen, was mit 53 Ja Stimmen zu 12 Nein Stimmen passierte. Die Deutsche Partei, eine Konservative Partei aus Niedersachsen, die KPD und die CSU haben dagegen gestimmt. Im Anschluss mussten 2/3 der 11 Länderparlamente dafür stimmen. 10 von 11 Länderparlamenten haben dafür gestimmt, nur Bayern hat dagegen gestimmt. Der Bayerische Landtag hat aber beschlossen, zwar gegen das Grundgesetz zu stimmen, aber es auf dem Gebiet des Freistaats Bayern als gültig anzusehen, sollte das Quorum der 2/3 der Länderparlamente erreicht werden. Im Anschluss wurde das Grundgesetz noch von den drei westdeutschen Gouverneuren genehmigt. Am 23.05.1949 hat Konrad Adenauer als Vorsitzender des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz unterschrieben und damit begann in diesem Moment die Bundesrepublik Deutschland zu bestehen.

Im nächsten Post werden wir uns anschauen woher Eigentlich das Grundgesetz seine Legitimation herholt und warum es Grundgesetz und nicht Verfassung heißt.



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3 comments
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Die Ablehnung durch die KPD erscheint logisch und ist folgerichtig. Dass Bayern/die CSU dagegen gestimmt hat ist schon sehr unterhaltsam. Davon hätte man ausgehen können. Magst du noch etwas auf die Gründe für die Ablehnung durch Bayern eingehen?

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Die Ablehnung Bayerns hing primär an der zu starken Zentralisierung im Auge der bayerischen Parteien. Es ging darum das man Befürchtungen hatte das die Länder zu sehr in der Finanzhoheit und Gesetzgebungskompetenz eingeschränkt werden. Bayern war halt drauf ausgelegt ein eigenständiger Staat in einem losen deutschen Staatenbund zu werden, was halt durch das Grundgesetz nicht mehr gegeben war. Dazu kam das es für die CSU zu wenige christliche Werte im Grundgesetz gab.

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